Die Anforderungen an Schutzhandschuhe
Die allgemeinen Anforderungen an Arbeitsschutzhandschuhe, relevante Prüfverfahren sowie die korrekte Kennzeichnung durch den Hersteller legt die EN 420 fest. Nach dieser Norm müssen Schutzhandschuhe, die als persönliche Schutzausrüstung zugelassen sind, mit den folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
– Hersteller
– Artikelbezeichnung
– Größenbezeichnung
– CE-Kennzeichnung
– Piktogramm (ab CE-Kategorie II)
– Angabe zum Verfallsdatum (falls erforderlich)
– Prüfnorm
Die EN 420 legt die Konfektionierung und Gestaltung der Handschuhe fest und beschreibt, wie widerstandsfähig und komfortabel das Schutzprodukt sein muss. Die Kennzeichnung im Hinblick auf die Produkteigenschaften müssen entweder direkt auf dem Handschuh oder auf der Verpackung aufgedruckt sein.
Hersteller von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) teilen ihre Produkte in drei Kategorien ein. Diese zeigen, welchen Anforderungen die Schutzausrüstung gerecht wird. Je stärker die Gefährdung ist, desto höher die Anforderungen an den Handschuh. Schutzhandschuhe müssen zudem das CE-Kennzeichen tragen. Damit bestätigt der Hersteller, dass seine Ware den grundsätzlichen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EU-Richtlinien entspricht.